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GCMD-Studie fordert strengere Überprüfung maritimer Biokraftstoffe

Eine Studie des Global Centre for Maritime Decarbonisation kommt zu dem Ergebnis, dass Bunkerlieferbescheinigungen allein nicht sicherstellen können, dass maritime Biokraftstoffmischungen die vertraglich vereinbarten Anteile erneuerbarer Bestandteile erreichen.

GCMD-Studie fordert strengere Überprüfung maritimer Biokraftstoffe
Redaktionelle Illustration — keine Fotografie der beschriebenen Ereignisse. · Hauseigene Illustration von Global Freight

Standardmäßige Lieferantenerklärungen auf Bunkerlieferbescheinigungen reichen nicht aus, um zu gewährleisten, dass Schiffsbetreiber den vollständig erworbenen Anteil erneuerbarer Bestandteile in Biokraftstoffmischungen erhalten, wie aus einem Bericht des Global Centre for Maritime Decarbonisation hervorgeht.

Die in Singapur ansässige Organisation veröffentlichte ihre Ergebnisse in einer Studie zur Mengensicherung entlang maritimer Biokraftstofflieferketten. Obwohl die Tests im Rahmen der Versuche keine tatsächlichen Fälle zu geringer Beimischung ergaben, warnte die Organisation, dass strengere Überwachungsmaßnahmen in der gesamten Branche weiterhin erforderlich seien.

Die genaue Überprüfung erneuerbarer Bestandteile, die üblicherweise aus hydriertem Pflanzenöl oder Fettsäuremethylestern bestehen, ist für Schiffsbetreiber von entscheidender Bedeutung. Diese Anteile bestimmen unmittelbar die Einhaltung regionaler Umweltmechanismen, darunter FuelEU Maritime und das Emissionshandelssystem der Europäischen Union.

Quellenangabe

Versuch zur maritimen Biokraftstofflieferkette zeigt keine Anzeichen zu geringer Beimischung, doch stärkere Kontrolle bleibt erforderlich – so GCMD

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